Unsere "Steuerungsgrundlagen" ...

»Nicht alles, was man zählen kann, zählt auch.
Und nicht alles, was zählt, kann man zählen.«
Albert Einstein

fair-steuern: Der Name ist unser Programm. Niemand zahlt begeistert Steuern, und wir haben das Recht, ja die ökonomische Verpflichtung uns selbst gegenüber, dabei sparsam zu sein. Umgekehrt sind Steuern unser aller – unerlässlicher – Beitrag zum Gemeinwesen. Die Fairness bezieht sich daher auf beide Seiten: Klientinnen und Klienten wie auch Behörden.

Wir möchten, dass zählt, was wir zählen – für Sie und für uns alle.

Erwarten Sie sich von uns:

•    eine gute Zusammenarbeit in Offenheit und gegenseitigem Vertrauen

•    fachlich fundierte, verständliche Beratung

•    lebenslange Lernbereitschaft und Interesse an Ihnen und Ihrem (Arbeits)umfeld, daraus resultierend

•    flexibler und informierter Umgang mit (kurzfristigen) Veränderungen

Wir finden gemeinsam mit Ihnen Wege und Lösungen, treffen klare Vereinbarungen und optimieren Ihre Steuer- und Sozialversicherungsbelastung – natürlich zu einem fairen Preis.

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NEWS
Maßnahmen zur Entlastung für 2025
Zur Abgeltung der noch nicht berücksichtigten Inflationswirkungen hat die Bundesregierung weitere Maßnahmen ab 1.1.2025 beschlossen. Die entsprechenden Gesetze sollen bis Oktober im National- und Bundesrat beschlossen werden.
Selbstanzeige vor Ankündigung der Außenprüfung
Die im Jahr 2014 eingeführte Abgabenerhöhung hat zur Folge, dass Selbstanzeigen, die erst bei Ankündigung einer Prüfungshandlung erstattet werden, nur dann strafbefreiend wirken, wenn neben den offengelegten, verkürzten Abgaben auch der entsprechende Zuschlag bezahlt wird.
Neue umsatzsteuerliche Kleinunternehmerbefreiung
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2024 wird ab 1.1.2025 die Kleinunternehmerbefreiung in der Umsatzsteuer neu geregelt. Erstmals kann diese auch von Unternehmen angewendet werden, die ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben.
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